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   VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911   

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https://dejure.org/2010,10044
VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911 (https://dejure.org/2010,10044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2010 - 1 B 09.1911 (https://dejure.org/2010,10044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 1 B 09.1911 (https://dejure.org/2010,10044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um knapp 0,5 m, Verkleinerung bzw. Beseitigung von Balkonen), zu deren Erfüllung erhebliche, finanziell aufwendige Eingriffe in ein - unter Missachtung von Baueinstellungen - weitgehend ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung im Zusammenhang mit einem weitgehend fertiggestellten Wohngebäude; Vermeidung der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung; Risikotragungspflicht hinsichtlich eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung im Zusammenhang mit einem weitgehend fertiggestellten Wohngebäude; Vermeidung der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung; Risikotragungspflicht hinsichtlich eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BVerwG vom 30.8.1996 NVwZ-RR 1997, 273 = BRS 58 Nr. 90).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    a) Eine bauaufsichtliche Maßnahme entspricht dem aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und die dem Betroffenen auferlegte Belastung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Maßnahme verfolgten Interessen steht (vgl. BVerfG vom 2.9.2004 NVwZ 2005, 203 = BRS 69 Nr. 190).
  • OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06

    Frist zur Einlegung einer Anschlussberufung; bauaufsichtliches Einschreiten gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gartenlaube i.S.d. § 3 Abs. 2

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425

    Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Unter den gegebenen Umständen wäre es jedoch Sache des Bauherrn, der Behörde einen Vorschlag zu unterbreiten, durch welche - weniger weitgehenden - Maßnahmen erreicht werden könnte, dass die vortretenden Gebäudeteile auf den betroffenen Gebäudeseiten insgesamt noch als untergeordnet erscheinen (vgl. BayVGH vom 29.9.2003 VGH n. F. 56, 223 = NVwZ-RR 2004, 238 = BayVBl 2004, 213).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703

    Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Der Bestimmtheit der Regelung steht nicht entgegen, dass das natürliche Gelände verändert werden kann (BayVGH vom 27.4.2010 Az. 1 N 08.2703 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 17.12.1992 - 1 N 91.1077

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen eine

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Nach einem Hinweis des Landratsamts (Schreiben vom 18.3.1997), dass in einer Außenbereichssatzung keine Festsetzungen im Sinn von § 9 Abs. 1 BauGB getroffen werden dürften (diesen Rechtssatz meinte die Behörde einer Normenkontrollentscheidung des BayVGH [Beschluss vom 17.12.1992 UPR 1993, 116] entnehmen zu müssen), wurde der Entwurf geändert und - einer Empfehlung des Landratsamts folgend - die gewünschte Regelung mit einem speziellen Planzeichen getroffen.
  • VGH Bayern, 12.08.2003 - 1 BV 02.1727

    Bauplanungsrecht: Wohnbebauung "von einigem Gewicht"

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Damit hatte die vorhandene Bebauung das nach der Ermächtigungsnorm erforderliche Gewicht und die vorausgesetzte Nutzungsstruktur (vgl. BayVGH vom 12.8.2003 NVwZ-RR 2004, 13 = ZfBR 2004, 67 = BRS 66 Nr. 112).
  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 1 B 04.3600
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
    Im damals unter dem Aktenzeichen 1 B 04.3600 geführten Berufungsverfahren hat der Senat am 19. Juli 2006 einen Augenschein durchgeführt und am 9. September 2006 mündlich verhandelt.
  • VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153

    Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld wegen planabweichender

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03

    Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation;

  • VGH Bayern, 30.01.2009 - 1 N 08.1119

    Normenkontrolle- Unzuständigkeit eines beschließenden Ausschusses und

  • VGH Bayern, 17.11.2009 - 1 N 08.2796

    Frist für Normenkontrollantrag; Bekanntmachung; Wiedereinsetzung

  • VGH Bayern, 16.10.2003 - 1 N 01.3178

    Bauleitplanung: Festsetzung einer Grünfläche in einer Außenbereichssatzung

  • VGH Bayern, 06.08.2001 - 15 N 99.463

    Bauleitplanung: Festsetzung einer Gemeindeverbindungsstraße, Aufschiebend bedingt

  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01809

    Baurecht, Rückbauanordnung, Ermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,

    Wenn die Anordnung infolge einer Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht mehr rechtmäßig ist, darf nicht an ihr festgehalten werden (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 67).

    Es wäre dabei die Aufgabe des Klägers gewesen, "Angebote" an den Beklagten heranzutragen, wie durch weniger einschneidende Maßnahmen ein baurechtskonformer Zustand hergestellt werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 68 ff.).

    Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81 m.w.N.; B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 10).

    Auch generalpräventive Interessen sind mit in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 80).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind diese Gesichtspunkte in der Regel im Rahmen der Ermessensausübung nicht zu berücksichtigen (vgl. beispielsweise BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81 m.w.N.; B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925

    Abriss und Wiederaufbau eines Gartenhauses im Außenbereich und,

    Es wäre aber die Aufgabe der Kläger gewesen, "Angebote" an den Beklagten heranzutragen, wie durch weniger einschneidende Maßnahmen ein baurechtskonformer Zustand hergestellt werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 68 ff.).

    Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81 m.w.N.; B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 10).

    Auch generalpräventive Interessen sind mit in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 80).

  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 1 ZB 14.413

    Zwangsgeldandrohung; falsa demonstratio; angemessene Fristsetzung

    Aufgrund der Vorgeschichte und der Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Sache mit dem Aktenzeichen 1 B 09.1911 steht zweifelsfrei fest, dass der Bescheid vom 2. Juni 2003 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 8. Oktober 2009 gemeint ist.

    Der Kläger selbst hat in dem Verfahren 1 B 09.1911 mit Schriftsatz vom 31. März 2010, auf den er in der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 18. Juni 2010 ausdrücklich Bezug genommen hat, beantragt, den "Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 28. Mai 2003, Az. 50-B-2002-398-7 in der Fassung vom 08.10.2009" aufzuheben.

    Bereits aus dem im Folgenden genannten Aktenzeichen 1 B 09.1911 geht unzweideutig hervor, dass das am 28. Juni 2010 zwischen den Beteiligten ergangene Urteil gemeint ist.

  • VG München, 19.12.2013 - M 11 K 13.230

    Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit einer bauaufsichtlichen Rückbauanordnung;

    Mit Bescheid vom ... Oktober 2009 ergänzte das Landratsamt die Rückbauanordnung unter Nr. 1.5 des Bescheides vom ... Juni 2003 wie folgt (vgl. S. 5 des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911):.

    Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2010 (Az. 1 B 09.1911) wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 2004 zurückgewiesen.

    Mit Bescheid vom ... Dezember 2012, den Bevollmächtigten des Klägers am 17. Dezember 2012 zugestellt, drohte das Landratsamt für den Fall der Nichtbefolgung der jeweiligen Ziffer des "Bescheides vom ... Mai 2003 in der Fassung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 201, Az. 1 B 09.1911" innerhalb von 3 Monaten nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides Zwangsgelder an.

  • VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.1113

    Anfechtungsklage, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Einfriedungen und

    Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).

    Art. 76 Satz 1 BayBO regelt mit dem Erfordernis, dass es ausgeschlossen sein muss, auf andere Weise als durch eine Beseitigung rechtmäßige Zustände zu schaffen, und der Verdeutlichung, dass nicht zwingend die vollständige Beseitigung der Anlage angeordnet werden muss ("ganz oder teilweise"), wichtige Teilaspekte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausdrücklich (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris m.w.N.).

  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 20.1985

    Beseitigungsanordnung bezüglich Maschendrahtzaun und Bauwagen

    Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).

    Art. 76 Satz 1 BayBO regelt mit dem Erfordernis, dass es ausgeschlossen sein muss, auf andere Weise als durch eine Beseitigung rechtmäßige Zustände zu schaffen, und der Verdeutlichung, dass nicht zwingend die vollständige Beseitigung der Anlage angeordnet werden muss ("ganz oder teilweise"), wichtige Teilaspekte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausdrücklich (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris m.w.N.).

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen)

    Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).
  • VG München, 13.01.2015 - M 1 K 14.3158

    Beseitigungsanordnung; Abstandsflächen; Erteilung einer Baugenehmigung

    Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).

    Die hiermit verbundenen Risiken muss er selbst tragen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 a.a.O. Rn. 81).

  • VG Würzburg, 01.03.2016 - W 4 K 15.682

    Beseitigung einer genehmigungspflichtiger Anlage

    Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).

    Der Wert oder die Kosten der Beseitigung sind vielmehr im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bzw. der Ermessensausübung kein zu berücksichtigender Gesichtspunkt (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81).

  • OVG Sachsen, 26.04.2018 - 1 A 383/17

    Anfechtungsstreit; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Grundstücksbegriff;

    Auch die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass die Anordnung der Beseitigung einer baulichen Anlage nur dann rechtmäßig sei, wenn diese seit ihrer Errichtung bis zum Schluss der letzten tatrichterlichen Verhandlung fortdauernd und ununterbrochen gegen formelles und materielles Recht verstößt (so etwa: HessVGH, Urt. v. 20. Februar 1992 - 3 UE 4020/88 -, juris Rn. 21; BayVGH, Urt. v. 28. Juni 2010 - 1 B 09.1911-, juris Rn. 67; Simon, in Simon/Busse a. a. O., Februar 2000, Art. 82 Rn. 21 m. w. N.), führt hier offenkundig zu keinem anderen Ergebnis.
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 15 CS 15.44

    Reichweite einer Bau- bzw. Tekturgenehmigung bei der Änderung der Nutzung

  • VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 15.00868

    Unzulässiges Nebengebäude außerhalb von Baugrenzen und unter Verletzung von

  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 6 K 16.960

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für Gebäude im Außenbereich

  • VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 10.02567

    Vollgeschossbegriff, dynamische Verweisung; Rückbauanordnung; Austauschmittel;

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722

    Beseitigungsanordnung für ein Gewächshaus im Überschwemmungsgebiet eines

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179

    Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich

  • VG Berlin, 09.10.2020 - 19 K 215.18

    Rücknahme fiktiver Baugenehmigungen

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 1 ZB 16.1905

    Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans - Auslegung der

  • VG München, 16.06.2016 - M 11 K 15.1822

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Beseitigung einer ungenehmigten

  • VGH Bayern, 17.08.2022 - 15 ZB 22.1402

    Baubeseitigungsanordnung - Halle im Außenbereich

  • VG Augsburg, 10.02.2017 - Au 4 K 16.525

    Beseitigungsanordnung bezüglich Stadel im Außenbereich

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Maschendrahtzauns im

  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept;

  • VG München, 29.11.2023 - M 11 K 23.2831

    Beseitigungsanordnung, grenzständige Errichtung einer Containeranlage zu

  • VG München, 27.09.2017 - M 9 K 17.3605

    Rechtswidrige Beseitigungsanordnung für Spielplatz im Außenbereich

  • VG München, 21.11.2019 - M 11 K 17.3752

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheids - Abgrenzung

  • VG München, 05.09.2019 - M 11 K 18.1505

    Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses

  • VG München, 14.07.2015 - M 1 K 14.4980

    Teilbeseitigungsanordnung; Befreiung; Grundzüge der Planung; Bestimmtheit

  • VG Hannover, 08.10.2019 - 12 A 78/18

    Abweichung; Bauaufsichtsverfügung; Dacheindeckung; Dachfarbe; Ehegatten;

  • VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1304

    Beseitigungsanordnung im Außenbereich, Begriff der Splittersiedlung und

  • VG München, 12.05.2015 - M 1 K 14.4684

    Beseitigungsanordnung; Aufschüttungen; Dienen; Beeinträchtigung öffentlicher

  • VG München, 15.09.2021 - M 9 K 19.6047

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1306

    Beseitigungsanordnung für einen Spielturm im Außenbereich

  • VG Köln, 30.09.2021 - 8 K 3317/18

    KE, Nachbarstreit, Baugenehmigung, VV

  • VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1303

    Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im Außenbereich bei Darstellung im

  • VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1305

    Beseitigungsanordnung bezüglich außerhalb des Bebauungszusammenhangs

  • VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 10.02610

    Beseitigung bzw. Rückbauanordnung; Zustandsstörer;

  • VG Augsburg, 18.11.2010 - Au 5 K 09.1808

    Beseitigungsanordnung; ungenehmigt errichtete landwirtschaftliche Gebäude;

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923

    Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigung einer Aufschüttung; Aufschüttung

  • VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 10.02609

    Duldungsanordnung; Adressat; Auslegung

  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01116

    Formell illegal durchgeführte "Dacherneuerung" im denkmalgeschützten Ensemble,

  • VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 3 K 21.00651

    Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich,

  • VG Würzburg, 15.03.2016 - W 4 K 15.778

    Unzulässiger Lagerplatz im Außenbereich für Alteisen

  • VG München, 25.02.2016 - M 11 K 15.694

    Fällige Zwangsgeldforderung

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