Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um knapp 0,5 m, Verkleinerung bzw. Beseitigung von Balkonen), zu deren Erfüllung erhebliche, finanziell aufwendige Eingriffe in ein - unter Missachtung von Baueinstellungen - weitgehend ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung im Zusammenhang mit einem weitgehend fertiggestellten Wohngebäude; Vermeidung der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung; Risikotragungspflicht hinsichtlich eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung im Zusammenhang mit einem weitgehend fertiggestellten Wohngebäude; Vermeidung der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung; Risikotragungspflicht hinsichtlich eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.06.2004 - M 11 K 03.5636
- VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
- BVerwG, 21.01.2011 - 4 B 42.10
- BVerfG, 14.09.2011 - 1 BvR 649/11
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BVerwG vom 30.8.1996 NVwZ-RR 1997, 273 = BRS 58 Nr. 90). - BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02
Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
a) Eine bauaufsichtliche Maßnahme entspricht dem aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und die dem Betroffenen auferlegte Belastung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Maßnahme verfolgten Interessen steht (vgl. BVerfG vom 2.9.2004 NVwZ 2005, 203 = BRS 69 Nr. 190). - OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06
Frist zur Einlegung einer Anschlussberufung; bauaufsichtliches Einschreiten gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gartenlaube i.S.d. § 3 Abs. 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ). - VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425
Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Unter den gegebenen Umständen wäre es jedoch Sache des Bauherrn, der Behörde einen Vorschlag zu unterbreiten, durch welche - weniger weitgehenden - Maßnahmen erreicht werden könnte, dass die vortretenden Gebäudeteile auf den betroffenen Gebäudeseiten insgesamt noch als untergeordnet erscheinen (vgl. BayVGH vom 29.9.2003 VGH n. F. 56, 223 = NVwZ-RR 2004, 238 = BayVBl 2004, 213). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703
Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Der Bestimmtheit der Regelung steht nicht entgegen, dass das natürliche Gelände verändert werden kann (BayVGH vom 27.4.2010 Az. 1 N 08.2703 mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 17.12.1992 - 1 N 91.1077
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen eine …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Nach einem Hinweis des Landratsamts (Schreiben vom 18.3.1997), dass in einer Außenbereichssatzung keine Festsetzungen im Sinn von § 9 Abs. 1 BauGB getroffen werden dürften (diesen Rechtssatz meinte die Behörde einer Normenkontrollentscheidung des BayVGH [Beschluss vom 17.12.1992 UPR 1993, 116] entnehmen zu müssen), wurde der Entwurf geändert und - einer Empfehlung des Landratsamts folgend - die gewünschte Regelung mit einem speziellen Planzeichen getroffen. - VGH Bayern, 12.08.2003 - 1 BV 02.1727
Bauplanungsrecht: Wohnbebauung "von einigem Gewicht"
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Damit hatte die vorhandene Bebauung das nach der Ermächtigungsnorm erforderliche Gewicht und die vorausgesetzte Nutzungsstruktur (vgl. BayVGH vom 12.8.2003 NVwZ-RR 2004, 13 = ZfBR 2004, 67 = BRS 66 Nr. 112). - VGH Bayern, 19.09.2006 - 1 B 04.3600
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Im damals unter dem Aktenzeichen 1 B 04.3600 geführten Berufungsverfahren hat der Senat am 19. Juli 2006 einen Augenschein durchgeführt und am 9. September 2006 mündlich verhandelt. - VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153
Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld wegen planabweichender …
- BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02
Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …
- BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation; …
- VGH Bayern, 30.01.2009 - 1 N 08.1119
Normenkontrolle- Unzuständigkeit eines beschließenden Ausschusses und …
- VGH Bayern, 17.11.2009 - 1 N 08.2796
Frist für Normenkontrollantrag; Bekanntmachung; Wiedereinsetzung
- VGH Bayern, 16.10.2003 - 1 N 01.3178
Bauleitplanung: Festsetzung einer Grünfläche in einer Außenbereichssatzung
- VGH Bayern, 06.08.2001 - 15 N 99.463
Bauleitplanung: Festsetzung einer Gemeindeverbindungsstraße, Aufschiebend bedingt …
- VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01809
Baurecht, Rückbauanordnung, Ermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, …
Wenn die Anordnung infolge einer Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht mehr rechtmäßig ist, darf nicht an ihr festgehalten werden (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 67).Es wäre dabei die Aufgabe des Klägers gewesen, "Angebote" an den Beklagten heranzutragen, wie durch weniger einschneidende Maßnahmen ein baurechtskonformer Zustand hergestellt werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 68 ff.).
Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81 m.w.N.;… B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 10).
Auch generalpräventive Interessen sind mit in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 80).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind diese Gesichtspunkte in der Regel im Rahmen der Ermessensausübung nicht zu berücksichtigen (vgl. beispielsweise BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81 m.w.N.;… B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 10).
- VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925
Abriss und Wiederaufbau eines Gartenhauses im Außenbereich und, …
Es wäre aber die Aufgabe der Kläger gewesen, "Angebote" an den Beklagten heranzutragen, wie durch weniger einschneidende Maßnahmen ein baurechtskonformer Zustand hergestellt werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 68 ff.).Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81 m.w.N.;… B.v. 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 10).
Auch generalpräventive Interessen sind mit in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 80).
- VGH Bayern, 24.04.2014 - 1 ZB 14.413
Zwangsgeldandrohung; falsa demonstratio; angemessene Fristsetzung
Aufgrund der Vorgeschichte und der Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Sache mit dem Aktenzeichen 1 B 09.1911 steht zweifelsfrei fest, dass der Bescheid vom 2. Juni 2003 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 8. Oktober 2009 gemeint ist.Der Kläger selbst hat in dem Verfahren 1 B 09.1911 mit Schriftsatz vom 31. März 2010, auf den er in der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 18. Juni 2010 ausdrücklich Bezug genommen hat, beantragt, den "Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 28. Mai 2003, Az. 50-B-2002-398-7 in der Fassung vom 08.10.2009" aufzuheben.
Bereits aus dem im Folgenden genannten Aktenzeichen 1 B 09.1911 geht unzweideutig hervor, dass das am 28. Juni 2010 zwischen den Beteiligten ergangene Urteil gemeint ist.
- VG München, 19.12.2013 - M 11 K 13.230
Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit einer bauaufsichtlichen Rückbauanordnung; …
Mit Bescheid vom ... Oktober 2009 ergänzte das Landratsamt die Rückbauanordnung unter Nr. 1.5 des Bescheides vom ... Juni 2003 wie folgt (vgl. S. 5 des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911):.Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2010 (Az. 1 B 09.1911) wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 2004 zurückgewiesen.
Mit Bescheid vom ... Dezember 2012, den Bevollmächtigten des Klägers am 17. Dezember 2012 zugestellt, drohte das Landratsamt für den Fall der Nichtbefolgung der jeweiligen Ziffer des "Bescheides vom ... Mai 2003 in der Fassung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 201, Az. 1 B 09.1911" innerhalb von 3 Monaten nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides Zwangsgelder an.
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.1113
Anfechtungsklage, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Einfriedungen und …
Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).Art. 76 Satz 1 BayBO regelt mit dem Erfordernis, dass es ausgeschlossen sein muss, auf andere Weise als durch eine Beseitigung rechtmäßige Zustände zu schaffen, und der Verdeutlichung, dass nicht zwingend die vollständige Beseitigung der Anlage angeordnet werden muss ("ganz oder teilweise"), wichtige Teilaspekte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausdrücklich (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris m.w.N.).
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 20.1985
Beseitigungsanordnung bezüglich Maschendrahtzaun und Bauwagen
Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).Art. 76 Satz 1 BayBO regelt mit dem Erfordernis, dass es ausgeschlossen sein muss, auf andere Weise als durch eine Beseitigung rechtmäßige Zustände zu schaffen, und der Verdeutlichung, dass nicht zwingend die vollständige Beseitigung der Anlage angeordnet werden muss ("ganz oder teilweise"), wichtige Teilaspekte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausdrücklich (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris m.w.N.).
- VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721
Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen) …
Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83). - VG München, 13.01.2015 - M 1 K 14.3158
Beseitigungsanordnung; Abstandsflächen; Erteilung einer Baugenehmigung
Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).Die hiermit verbundenen Risiken muss er selbst tragen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2010 a.a.O. Rn. 81).
- VG Würzburg, 01.03.2016 - W 4 K 15.682
Beseitigung einer genehmigungspflichtiger Anlage
Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).Der Wert oder die Kosten der Beseitigung sind vielmehr im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bzw. der Ermessensausübung kein zu berücksichtigender Gesichtspunkt (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 81).
- OVG Sachsen, 26.04.2018 - 1 A 383/17
Anfechtungsstreit; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Grundstücksbegriff; …
Auch die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass die Anordnung der Beseitigung einer baulichen Anlage nur dann rechtmäßig sei, wenn diese seit ihrer Errichtung bis zum Schluss der letzten tatrichterlichen Verhandlung fortdauernd und ununterbrochen gegen formelles und materielles Recht verstößt (…so etwa: HessVGH, Urt. v. 20. Februar 1992 - 3 UE 4020/88 -, juris Rn. 21; BayVGH, Urt. v. 28. Juni 2010 - 1 B 09.1911-, juris Rn. 67;… Simon, in Simon/Busse a. a. O., Februar 2000, Art. 82 Rn. 21 m. w. N.), führt hier offenkundig zu keinem anderen Ergebnis. - VGH Bayern, 28.06.2016 - 15 CS 15.44
Reichweite einer Bau- bzw. Tekturgenehmigung bei der Änderung der Nutzung
- VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 15.00868
Unzulässiges Nebengebäude außerhalb von Baugrenzen und unter Verletzung von …
- VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 6 K 16.960
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für Gebäude im Außenbereich
- VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 10.02567
Vollgeschossbegriff, dynamische Verweisung; Rückbauanordnung; Austauschmittel; …
- VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
Beseitigungsanordnung für ein Gewächshaus im Überschwemmungsgebiet eines …
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179
Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich
- VG Berlin, 09.10.2020 - 19 K 215.18
Rücknahme fiktiver Baugenehmigungen
- VGH Bayern, 04.06.2018 - 1 ZB 16.1905
Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans - Auslegung der …
- VG München, 16.06.2016 - M 11 K 15.1822
Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Beseitigung einer ungenehmigten …
- VGH Bayern, 17.08.2022 - 15 ZB 22.1402
Baubeseitigungsanordnung - Halle im Außenbereich
- VG Augsburg, 10.02.2017 - Au 4 K 16.525
Beseitigungsanordnung bezüglich Stadel im Außenbereich
- VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Maschendrahtzauns im …
- VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19
Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept; …
- VG München, 29.11.2023 - M 11 K 23.2831
Beseitigungsanordnung, grenzständige Errichtung einer Containeranlage zu …
- VG München, 27.09.2017 - M 9 K 17.3605
Rechtswidrige Beseitigungsanordnung für Spielplatz im Außenbereich
- VG München, 21.11.2019 - M 11 K 17.3752
Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheids - Abgrenzung …
- VG München, 05.09.2019 - M 11 K 18.1505
Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses
- VG München, 14.07.2015 - M 1 K 14.4980
Teilbeseitigungsanordnung; Befreiung; Grundzüge der Planung; Bestimmtheit
- VG Hannover, 08.10.2019 - 12 A 78/18
Abweichung; Bauaufsichtsverfügung; Dacheindeckung; Dachfarbe; Ehegatten; …
- VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1304
Beseitigungsanordnung im Außenbereich, Begriff der Splittersiedlung und …
- VG München, 12.05.2015 - M 1 K 14.4684
Beseitigungsanordnung; Aufschüttungen; Dienen; Beeinträchtigung öffentlicher …
- VG München, 15.09.2021 - M 9 K 19.6047
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten
- VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1306
Beseitigungsanordnung für einen Spielturm im Außenbereich
- VG Köln, 30.09.2021 - 8 K 3317/18
KE, Nachbarstreit, Baugenehmigung, VV
- VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1303
Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im Außenbereich bei Darstellung im …
- VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 15.1305
Beseitigungsanordnung bezüglich außerhalb des Bebauungszusammenhangs …
- VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 10.02610
Beseitigung bzw. Rückbauanordnung; Zustandsstörer; …
- VG Augsburg, 18.11.2010 - Au 5 K 09.1808
Beseitigungsanordnung; ungenehmigt errichtete landwirtschaftliche Gebäude; …
- VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigung einer Aufschüttung; Aufschüttung …
- VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 10.02609
Duldungsanordnung; Adressat; Auslegung
- VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01116
Formell illegal durchgeführte "Dacherneuerung" im denkmalgeschützten Ensemble, …
- VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 3 K 21.00651
Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich, …
- VG Würzburg, 15.03.2016 - W 4 K 15.778
Unzulässiger Lagerplatz im Außenbereich für Alteisen
- VG München, 25.02.2016 - M 11 K 15.694
Fällige Zwangsgeldforderung